In der Regel bieten die bestehenden gesetzlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz für den finanziell schwächeren Partner in einer Ehe. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelt zum Beispiel, dass bei Scheidung oder Tod ein Ausgleichsanspruch entsteht, wenn einer der beiden Ehepartner mehr Vermögen aufgebaut hat, als der andere.
Der gesetzliche Güterstand beinhaltet auch Verfügungsbeschränkungen, die verhindern, dass ein Ehegatte nicht ohne Zustimmung des anderen über wesentliche Teile seines Vermögens verfügen kann. Sollte beispielsweise die eheliche Immobilie im Alleineigentum nur eines Ehegatten stehen, ist ein Verkauf ohne Zustimmung des anderen Ehegatten grundsätzlich nicht möglich.
Ohne einen Ehevertrag sind diese Regelungen verbindlich. Wenn Sie aber aus irgendwelchen Gründen diese Regelungen von Ihrer Ehe ausschließen möchten, können Sie mit einem Ehevertrag die gesetzlichen Regelungen modifizieren oder ganz ausschließen.
Wie kommt ein Ehevertrag zustande?
Ein Ehevertrag kann sowohl vor, als auch nach der Heirat geschlossen werden. Dabei schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor. Beide Ehegatten müssen persönlich beim Notar anwesend sein, wenn der Vertrag vorgelesen und unterschrieben wird.
Wann ist ein Ehevertrag empfehlenswert?
Die gesetzlichen Grundregelungen haben zum Ziel, den schwächeren Partner einer Ehe im Falle einer Scheidung zu schützen und dessen finanzielle Benachteiligung auszugleichen.
Wenn zum Beispiel ein Ehepartner beruflich aufsteigt und ein erhöhtes Gehalt verdient, während der andere Ehepartner sich dazu entschließt, sich um den Haushalt zu kümmern, dann baut der erwerbstätige Ehepartner während der Dauer der Ehe ein höheres Vermögen auf. Dadurch kann der Ehepartner, der sich um den Haushalt gekümmert und kein eigenes Einkommen hat, im Falle einer Scheidung finanziell benachteiligt sein.
Wenn Ihr Partner von Ihnen verlangt, einen Ehevertrag zu unterzeichnen, dann überprüfen Sie vorab – am besten mit Ihrem Anwalt – ob dieser Vertrag Sie benachteiligen würde, zum Beispiel, indem Sie dadurch unwissentlich auf den möglichen Vermögensausgleich verzichten würden.
Ein solcher Ehevertrag kann aber auch mit der Absicht erstellt werden, Sie besser dastehen zu lassen, also dass Ihr Partner wissentlich und freiwillig auf sonst bestehende Ansprüche verzichtet.
Wenn Sie einen gesonderten Ehevertrag aufstellen oder die Inhalte eines Ihnen vorgelegten Ehevertrags fachlich überprüfen lassen möchten, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei in Bocholt und wir helfen Ihnen gerne weiter.