Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die Gründung einer GmbH die beste Möglichkeit, persönliche Haftungsrisiken zu mindern. Auf dem Weg zur Gründung ist der Firmenname der erste wichtige Schritt. Schließlich soll die Gesellschaft unverwechselbar und erkennbar werden. Erlaubt sind dabei Firmenbezeichnungen, die den Namen von Gesellschaftern enthalten und/oder die Tätigkeit der GmbH beschreiben. Auch Fantasienamen sind möglich.
Die Gründungsurkunde muss notariell beurkundet werden. Für viele Unternehmenszwecke sind zudem behördliche Genehmigungen nötig – fehlen die, kommt das Registergericht nicht weiter. Bei der Beschaffung der Genehmigungen kann der Notar oft nicht behilflich sein. Deshalb sollte man sich am besten rechtzeitig beim Steuerberater informieren, welche Papiere für die Gründung nötig sind.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000,00 Euro. Für die Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals auf ein Konto der neuen GmbH eingezahlt sein. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH. Sie zeichnet sich durch ein geringes Mindestkapital von nur 1,00 Euro aus. Dies macht sie besonders für Kleinunternehmer und Existenzgründer interessant.
Bis zum Eintrag im Handelsregister ist die GmbH als Rechtsperson nicht vorhanden. Wer vorher im Namen der GmbH handelt und Verträge abschließt, haftet persönlich mit seinem Privatvermögen. Erst mit der Eintragung im Handelsregister existiert die GmbH. Im Rechtsverkehr wird sie durch den Geschäftsführer vertreten.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Pflichten zur Eintragung in das Transparenzregister und zur Offenlegung von Rechnungsunterlagen.