Kirchenaustritt

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Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen und aus der Kirche austreten möchten, müssen Sie dies gegenüber dem zuständigen Amtsgericht erklären. Die Erklärung können Sie nur höchstpersönlich abgeben; eine Vertretung ist nicht möglich.

Kirchenaustritt

Erklärung zum Austritt aus der Kirche

Anstatt auf einen Termin beim Amtsgericht zu warten, können Sie die Erklärung auch beim Notar abgeben. Der Notar nimmt nimmt Ihre Erklärung entgegen, beglaubigt Ihre Unterschrift und reicht die Erklärung dann beim Amtsgericht ein.

Notar Ulrich Holzer beglaubigt Ihre Erklärung für einen Kirchenaustritt und reicht diese beim zuständigen Amtsgericht ein.

Hier finden Sie die erforderlichen Angaben zur Vorbereitung der Erklärung des Kirchenaustritts. Bei Bedarf können Sie einen kurzfristigen Termin vereinbaren.

Die beim Notar entstehenden Kosten belaufen sich auf ca. 90 EUR. Hinzu kommt noch eine Gerichtsgebühr von 30 EUR.

Für weitere Fragen steht Ihnen Notar Ulrich Holzer gerne zur Verfügung.

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