Der Kirchenaustritt hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Nebst dem Glaubensaspekt führt ein Kirchenaustritt auch zu Änderungen im Familienrecht. Um optimal darauf vorbereitet zu sein, zeigt Ihnen hier Rechtsanwalt Ulrich Holzer in Bocholt die damit zusammenhängenden rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Ehe, Scheidung und der Kindererziehung auf.
Ein Kirchenaustritt betrifft die ganze Familie
Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr darf jede Person für sich selbst entscheiden, ob und welcher Konfession sie angehören möchte. Wollen Sie aus der Kirche austreten, können Sie das mit einer schriftlichen Erklärung tun. Mit dem Austritt verzichten Sie auf kirchliche Dienstleistungen. Allerdings bleibt der Anspruch auf die Beerdigung auf einem Friedhof bestehen. Sie werden jedoch nicht von einem Vertreter einer Landeskirche beerdigt. Aus pastoralen Gründen können Sie trotz Kirchenaustritt gewisse Dienstleistungen – gegen einen Unkostenbeitrag – in Anspruch zu nehmen. Nach dem Austritt aus der Kirche, brauchen Sie keine Kirchensteuer mehr zu bezahlen. Ihre Kinder bleiben weiterhin Kirchenmitglieder und zahlen einen anteilsmäßigen Kirchensteuerbetrag.
Sie können auch als ganze Familie aus der Kirche austreten. Ihre Kinder können dann keine Kommunion empfangen, sich nicht firmen bzw. konfirmieren lassen. Die Kirchgemeinde wird entscheiden, ob Ihr Kind trotz Kirchenaustritt den Religionsunterricht besuchen kann. Allenfalls ver-langt die Kirchgemeinde dafür eine Gebühr.
Auswirkungen auf Eheschließung
Tritt nur ein Ehepartner aus der Kirche aus, kann dies Auswirkungen auf die bestehende Ehe haben. Hat die Eheschließung in einer religiösen Zeremonie stattgefunden, lohnt sich eine rechtliche Abklärung, ob die Ehe trotz Kirchenaustritt weiterhin Gültigkeit hat.
Kirchenaustritt während Scheidung
Ein Kirchenaustritt, während eines laufenden Scheidungsverfahren kann rechtliche Konsequenzen auf Unterhaltszahlungen, Eigentumsaufteilung und Sorgerecht für gemeinsame Kinder haben. Rechtsanwalt Ulrich Holzer in Bocholt empfiehlt, sich in diesem Fall von Ihrem Scheidungs-anwalt beraten zu lassen. Die Gerichte berücksichtigen den Kirchenaustritt unterschiedlich. Ihr Rechtsanwalt kennt die Gepflogenheiten des mit der Scheidung befassten Gerichts.
Transparenz in der Kindererziehung
Wichtig ist, dass bei einem Kirchenaustritt Ihre Kinder klar darüber informiert sind. Tritt nur ein Elternteil aus der Kirche aus, kann dies zu Konflikten zwischen den Eltern führen. Offene und wohlwollende Gespräche mit Ihrem Partner helfen, um auch die Interessen und Bedürfnisse der Kinder zu wahren.
Möchten Sie wissen, welche familienrechtlichen Konsequenzen ein Kirchenaustritt in Ihrem Fall hat? Rechtsanwalt Ulrich Holzer ist ein erfahrener Familienrechtsanwalt und klärt gerne alle Ihre Fragen.