In einem Erbfall stellt sich als Erstes die Frage, ob Sie als Erbe das Erbe annehmen oder ausschlagen sollen. Reagieren Sie innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist nicht, haben Sie das Erbe angenommen. Ulrich Holzer in Bocholt zeigt Ihnen hier auf, was Sie im Erbfall be-achten sollten und wann sich eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt lohnt.
Ausschlagung
Die Ausschlagung kann durch notariell beglaubigte Ausschlagungserklärung oder zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt werden.
Nachlassregelung mit Testament oder Erbvertrag
Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt wie Ulrich Holzer in Bocholt kann einen Testamentsentwurf entsprechend den Wünschen des Klienten vorbereiten. Ein Testament muss aber immer vom Erblasser eigenhändig verfasst und unterzeichnet werden.
Das sogenannte Berliner Testament ist bei Ehepaaren beliebt. Diese können sich gegenseitig finanziell absichern, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Der überlebende Ehepartner erbt den gesamten Nachlass. Erst mit dem Tod des letztlebenden Ehepartners erben die Kinder.
Bei unverheirateten Paaren gibt es keine gesetzliche Erbfolge. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Ulrich Holzer in Bocholt bei unverheirateten Paaren oder Patchwork-Familien, einen Erbvertrag abzuschließen. Ein Testament kann hier zu sehr willkürlichen Folgen führen, je nachdem welcher Ehepartner zuerst verstirbt.
In einem Testament oder Erbvertrag kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der die geordnete Übergabe des Erbes an die Erben gewährleistet.
Ohne Nachlassregelung findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Je nach Familienkonstellation können Kinder, Ehepartner, Eltern oder Geschwister Ihre Erben sein. Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat Ihren Nachlass.
Vermächtnisse
Mit einem Vermächtnis kann eine Person, die nicht mit dem Erblasser verwandt sein muss, mit Geld oder Gegenständen bedacht werden.
Erbteilskauf bei Immobilien
Alle Erben erwerben als Erbengemeinschaft gemeinschaftlich das Eigentum an dem Nachlass. Im Falle von Immobilien im Nachlass kann ein Erbe einem anderen Erben seinen Erbteil abkaufen. Rechtsanwalt Ulrich Holzer empfiehlt, sich bei einem Erbteilskauf mit Miteigentumsanteils-übertragung von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allenfalls sind notarielle Verträge nötig.
Schulden
Ist der Nachlass überschuldet, müssten Sie theoretisch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Nachlasses aufkommen. Dank der Möglichkeit der Nachlassinsolvenz haften Sie nur mit dem Vermögen des Nachlasses, nicht mit Ihrem eigenem. Lassen Sie sich hierzu beraten.
Rechtsanwalt Ulrich Holzer in Bocholt ist ein erfahrener Spezialist des Erbrechts und bietet Ihnen noch heute eine erste erbrechtliche Rechtsberatung an.