Notar Ulrich Holzer übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Deutlich wird dies an der Verwendung des Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sollten Sie auf der Suche nach individuellen Möglichkeiten sein, sind Sie bei ihm richtig.
Notar Ulrich Holzer berät Sie in Fragen der Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Grundstücks- und Gesellschaftsrechts, des Erb- und Familienrechts sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt Notar Ulrich Holzer, dass die unterzeichnende Person vor ihm unterzeichnet hat (Identitätsbestätigung). Beglaubigt werden müssen etwa alle Erklärungen gegenüber dem Handels- und Vereinsregister.
Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt Notar Ulrich Holzer, dass die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt. Derartige Beglaubigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Arbeitgeber etc. verlangt.
Für Eigentümer und Inhaber einer rechtlichen Interesses sieht Notar Ulrich Holzer das Grundbuch ein und stellt den Grundbuchauszug zur Verfügung.
Notar Ulrich Holzer holt für Sie Auszüge aus dem Vereins-, Handels- und Genossenschaftsregister sowie dem Transparenzregister ein und erstellt Vertretungsbescheinigungen, mit denen sich der Vorstand/die Geschäftsführung legitimieren kann.
Wenn Sie einer von mehreren Miterben sind, können Sie Notar Ulrich Holzer mit der Vermittlung der Auseinandersetzung des Nachlasses beauftragen.
Kaufverträge und Übergabeverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teil- oder Wohnungseigentum. Bestellung von Grundschulden.
Individuelle Gestaltung und Beurkundung von notariellen Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen sowie Anordnung von Testamentsvollstreckung.
Ausgiebige Beratung mit individueller Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Vorbereitung und Gestaltung der Firmengründung und Erledigung der Anmeldungen zum Handelsregister. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Änderung der Satzung. Sitzverlegung.
Ausführliche Beratung über die gesetzlichen Regelungen der ehelichen Lebensgemeinschaft und die vertraglichen Möglichkeiten der individuellen Modifizierung: Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Erbeinsetzung und Pflichtteil.
Beratung, Gestaltung und Beurkundung von Erklärungen der Annahme von minderjährigen und volljährigen Kindern.
Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses für den Erben, der dem Pflichtteilsberechtigten zur Erteilung von Auskunft und Wertermittlung verpflichtet ist.
Beglaubigung der Erklärung für einen Kirchenaustritt. Hier finden Sie die erforderlichen Angaben zur Vorbereitung der Erklärung des Kirchenaustritts.