Ulrich Holzer

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Ulrich Holzer ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Bocholt tätig. Wenn Sie einen engagierten Rechtsanwalt suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Er übernimmt Ihre Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erb- und Familienrechts.

Kompetente Vertretung – als Anwalt wie auch Notar

Kompetente Vertretung Ihrer Interessen – als Anwalt wie auch Notar

2016 wurde Ulrich Holzer zum Notar in Bocholt bestellt. In beiden Berufen ist Ulrich Holzer erst dann zufrieden, wenn er die bestmögliche Lösung für Sie gefunden hat.

Ulrich Holzer

Werdegang

2016

Bestellung zum Notar mit dem Amtssitz in Bocholt

2016

Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“

2015

Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für steueroptimierte Testamtsgestaltung (DASV e.V.)“

2015

Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (DASV e.V.)“

2015

Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für steuerliche Nachfolgeplanung (DASV e.V.)“

2014

Zuerkennung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“

2016 – 2012

Notariatsverwalter des früheren Notars Andreas Stolze in Bocholt

2004

Zuerkennung der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“

1999

Zulassung als Rechtsanwalt in Bocholt

1999 – 1996

Rechtsreferendar beim Landgericht Duisburg

1996

Erstes Juristisches Staatsexamen

1991 – 1996

Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität in Münster

1991 –1989

Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Reserveoffizieranwärter (anschließend Reservewehrdienstverhältnis bis Ende Januar 2020)

1989

Abitur am St. Josef Gymnasium in Bocholt

Im Überblick

Veröffentlichungen

  • Aufsatz „Elternunterhalt: Monetarisierung des Kindesunterhalts und Kindergeldanrechnung“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2015, Seite 744
  • Aufsatz „Vorweggenommene Erbfolge“, erschienen in: Hereditare – Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Band 5, hrsg. von Karlheinz Muscheler, Tübingen 2015
  • Kommentierung der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 16.10.2015 „Pflicht des volljährigen Kindes zum Einsatz eigenen Vermögens für seinen Unterhaltsbedarf“ (2 UF 197/15) in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2016, Seite 33
  • Anmerkung zur Entscheidung OLG Hamm vom 21.08.2015 „Ein Nacherbenvermerk, der die Person des Nacherben und die des Ersatzerben bezeichnet, ist nach dem Tod des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls nicht dahin zu berichtigen, dass der Ersatznacherbe an die Stelle des Verstorbenen getreten ist“ (I-15 W 319/15) in der Fachzeitschrift „Der Deutsche Rechtspfleger“ 2016, Seite 89
  • Kommentierung der Entscheidung des Kammergerichts vom 27.01.2016 „Pflicht zum Einsatz eigenen Vermögens und Verwirkung sowie Reduzierung des Bedarfs bei Wohnrecht“ (13 UF 234/14) in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2016, Seite 369
  • Aufsatz „Elternunterhalt: Überobligatorisches Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes im Rentenalter“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2016, Seite 534
  • Aufsatz „Der ’standesgemäße Unterhalt‘ – wie ein antiquierter Begriff bislang überlebt hat“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2016, Seite 1009
  • Aufsatz „Berufsbedingte Fahrtkosten bei Soldaten“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2017, Seite 385
  • Aufsatz „Die Überleitung höchstpersönlicher Ansprüche auf den Sozialleistungsträger“ in der Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ 2017, Seite 1271
 
  • Aufsatz „Hinweis- und Aufklärungspflichten des Sozialleistungsträgers beim Schenkungswiderruf“, erschienen in: Hereditare – Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Band 8, hrsg. von Karlheinz Muscheler, Tübingen 2018
  • Aufsatz „Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer ‚Wegzugsklausel‘ beim Wohnungsrecht im Rahmen eines Kaufvertrages“ in der Fachzeitschrift „notar“ – Monatsschrift für die notarielle Praxis, 2018, Seite 370
  • Anmerkung zum Urteil SG Koblenz vom 17.10.2017 (S 14 AS 883/15): Grundstückskaufvertrag zur Begründung eines Anspruchs auf Hartz IV ist nichtig, in der Fachzeitschrift „notar“ – Monatsschrift für die notarielle Praxis, 2019, Seite 20
  • Anmerkung zur Entscheidung des OLG Hamm (4 UF 143/19) vom 16.09.2021 „Steht beim Elternunterhalt die selbstbewohnte Immobilie im Alleineigentum des unterhaltspflichtigen Kindes, wird lediglich diesem ein angemessener Wohnwert zugerechnet, nicht aber dem im Haushalt lebenden Ehegatten“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2022, Seite 270
  • Anmerkung zur Entscheidung des OLG Karlsruhe (24 U 7/21) vom 12.10.2021 „Haftung mehrerer Beschenkter nach § 528 Abs. 1 BGB“ in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Familienrecht“ 2022, Seite 380
  • Aufsatz „Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Finanzierungsgrundschuld: Alternative zur persönlichen Haftungsübernahme des Notars“ in der Fachzeitschrift „notar“ – Monatsschrift für die notarielle Praxis, 2022, Seite 230
  • Aufsatz „Stärkung der notariellen Unabhängigkeit im Nebenberuf“ in der Fachzeitschrift „notar“ – Monatsschrift für die notarielle Praxis, 2023, Seite 67

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