Ehevertrag – für wen er sinnvoll ist (und für wen nicht)

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Einleitung

Der Begriff „Ehevertrag“ ist noch immer mit vielen Vorurteilen behaftet.

Oft wird er als Zeichen von Misstrauen oder als Instrument „für Reiche“ wahrgenommen. Tatsächlich ist der Ehevertrag jedoch ein wichtiges Gestaltungsmittel, um klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden.

Dieser Beitrag erläutert, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, welche Regelungen typischerweise enthalten sind – und warum eine notarielle Beratung dabei eine zentrale Rolle spielt.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehegatten oder Verlobten, mit der die gesetzlichen Regelungen des Ehe- und Familienrechts ganz oder teilweise angepasst werden können.

Er kann

• vor der Eheschließung,

• während der Ehe

geschlossen oder geändert werden.

Typischerweise regelt ein Ehevertrag insbesondere:

• den Güterstand,

• den Versorgungsausgleich,

• den nachehelichen Unterhalt,

• teilweise auch Fragen der Vermögenszuordnung oder Haftung.

Der gesetzliche Ausgangspunkt: Zugewinngemeinschaft

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet:

• Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen.

• Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.

In vielen Fällen ist diese Regelung ausgewogen. In bestimmten Lebenssituationen kann sie jedoch unpassend oder wirtschaftlich riskant sein.

Für wen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?

1. Unternehmer und Selbstständige

Wer ein Unternehmen führt oder unternehmerische Risiken trägt, sollte frühzeitig über einen Ehevertrag nachdenken. Typische Gründe:

• Schutz des Unternehmens vor Zugewinnausgleich

• Sicherung der Liquidität im Scheidungsfall

• Vermeidung der Zerschlagung des Betriebs

Gerade hier sind individuelle notarielle Gestaltungen entscheidend.

2. Ehepaare mit großem Vermögensunterschied

Bringt ein Ehegatte erheblich mehr Vermögen in die Ehe ein (z. B. Immobilien, Erbschaften, Unternehmensanteile), kann ein Ehevertrag helfen, faire und transparente Regelungen zu schaffen.

Ein Ehevertrag dient dann nicht der Benachteiligung, sondern der Klarheit und Planbarkeit.

3. Patchwork-Familien

Bei Kindern aus früheren Beziehungen spielen Vermögensfragen oft eine große Rolle.

Ein Ehevertrag kann helfen:

• Vermögen klar zuzuordnen

• spätere Streitigkeiten zwischen Ehegatten und Kindern zu vermeiden

• Regelungen mit der Nachlassplanung abzustimmen

4. Internationale Bezüge

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Auslandsvermögen führen schnell zu komplexen rechtlichen Fragen. Ein Ehevertrag kann hier:

• anwendbares Recht festlegen

• rechtliche Unsicherheiten vermeiden

• internationale Konflikte vorbeugen

Für wen ist ein Ehevertrag eher nicht notwendig?

Nicht jede Ehe braucht einen Ehevertrag. In vielen Fällen ist er nicht zwingend erforderlich, etwa:

• bei jungen Ehepaaren ohne nennenswertes Vermögen

• ohne unternehmerische Risiken

• bei ähnlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen

Auch hier gilt jedoch: Eine Beratung kann sinnvoll sein, um bewusst zu entscheiden, keinen Ehevertrag zu schließen.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag kann sehr individuell gestaltet werden. Häufige Inhalte sind:

• Wechsel des Güterstands (z. B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft)

• Ausschluss oder Anpassung des Versorgungsausgleichs

• Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

• Zuordnung bestimmter Vermögenswerte

• Stichtagsregelungen oder Bewertungsmaßstäbe

Wichtig:

Ein Ehevertrag darf nicht einseitig sittenwidrig sein. Eine ausgewogene Gestaltung ist zwingend.

Warum ist der Notar so wichtig?

Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

Der Notar übernimmt dabei eine besondere Rolle:

• neutrale Beratung beider Ehegatten

• Aufklärung über rechtliche Folgen

• Kontrolle der Ausgewogenheit

• rechtssichere und verständliche Formulierung

Gerade beim Ehevertrag schützt die notarielle Beurkundung beide Seiten – auch langfristig.

Kosten eines Ehevertrages

Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Ehegatten und sind gesetzlich geregelt (GNotKG).

Wichtig für Mandanten:

• Die Kosten sind transparent und nicht frei verhandelbar.

• Sie stehen meist in keinem Verhältnis zu den möglichen finanziellen Risiken ohne Ehevertrag.

Fazit

Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.

• In vielen Lebenssituationen schafft er Klarheit und Sicherheit.

• In anderen Fällen bestätigt eine Beratung, dass der gesetzliche Güterstand ausreichend ist.

Entscheidend ist nicht, ob ein Ehevertrag geschlossen wird, sondern dass die Entscheidung bewusst und informiert getroffen wird.

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Häufige Fragen zum Thema „Ehevertrag“

Ist ein Ehevertrag nur vor der Hochzeit möglich?

Nein. Ein Ehevertrag dient nicht dem Ausdruck von Misstrauen, sondern der klaren und fairen Regelung rechtlicher Folgen für den Fall einer Trennung. Viele Paare empfinden ihn als Ausdruck verantwortungsvoller Vorsorge.

Ist ein Ehevertrag auch bei normalem Einkommen sinnvoll?

Das kann der Fall sein. Auch ohne großes Vermögen kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, etwa bei:

• Selbstständigkeit oder unternehmerischem Risiko

• erheblichen Einkommensunterschieden

• Patchwork-Familien

• internationalen Bezügen

Ob ein Ehevertrag notwendig ist, sollte immer im Einzelfall geprüft werden.

Kann im Ehevertrag alles geregelt werden?

Nein. Ein Ehevertrag darf nicht einseitig oder sittenwidrig benachteiligend sein.

Insbesondere Regelungen zu Unterhalt oder Versorgungsausgleich müssen ausgewogen bleiben. Der Notar achtet darauf, dass der Vertrag rechtlich zulässig ist.

Was passiert ohne Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser ist in vielen Fällen ausgewogen, passt aber nicht zu jeder Lebenssituation.

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Ehegatten und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG).

Sie sind transparent und stehen häufig in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken, die ohne Ehevertrag bestehen können.

Kann ein Ehevertrag später geändert werden?

Ja. Eheverträge können jederzeit einvernehmlich angepasst oder neu gestaltet werden – ebenfalls nur mit notariellem Vertrag.