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Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht: Muss der Pflichtteilsberechtigte hinzugezogen werden?

Das Hinzuziehungsrecht des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB wird in der Praxis häufig überschätzt. Insbesondere folgt hieraus nach überwiegender Auffassung kein umfassendes Anwesenheits- oder Kontrollrecht bei sämtlichen Ermittlungsmaßnahmen des Erben oder des Notars. Die Rechtsprechung versteht die Hinzuziehung vielmehr überwiegend als Beteiligung an der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses selbst – nicht jedoch als Anspruch auf Teilnahme an jeder einzelnen Vorbereitungshandlung.

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